Rechtliches

Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden
(FundV) Vom 12. Juli 1977
(BayRS IV S. 581) BayRS 400-4-I

Zuletzt geändert durch § 15 V zur Anpassung von Verordnungen an den Euro im Geschäftsbereich des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 28. 3. 2001
(GVBl. S. 174)

www.gesetze-bayern.de

Weitere Rechtsgrundlage für die Arbeit des Fundbüros sind die § 965 ff. des BGB. Nachzulesen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz – BGB Fundrecht.

Das Fundbüro Nürnberg wird betrieben durch die NOA.kommunal GmbH der Stadt Nürnberg. Auftraggeber für die Betreuung des Fundbüros ist das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.

NOA.kommunal GmbH ist eine In-House-fähige 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg, mit Hauptsitz in der Allersberger Str. 130 in Nürnberg. Gegründet wurde die NOA.kommunal GmbH am 01.01.2015. Die Beauftragung zur Betreuung des Fundbüros im Auftrag des Ordnungsamtes erfolgte ebenfalls zum 01.01.2015.

Datenschutz

Bitte lesen Sie sich bei Fragen rund um den Datenschutz im Zuge der Fundsachenverwaltung folgendes Informationsblatt durch:

Informationsblatt DSGVO_Stand Juni 2018